Die Schulsozialarbeit steht im Sozialraum Schule LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern und Schulleitung als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie hat die Aufgabe den Bedarf zu ermitteln und abzuwägen. Die bestehende oder drohende Gefahr (§ 8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung) für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu erkennen und diese in enger Zusammenarbeit mit dem allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes im Blick zu behalten und die geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Die Schulsozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht und bietet die Möglichkeit in ihrem Büro, in einem geschützten Rahmen, sensible Themen zu besprechen und Lösungen zu entwickeln.
Sie vergibt keine Noten oder Beurteilungen und verfügt über einen Methodenreichtum um an heikle Themen heran zu führen und darin zu begleiten. Die Schulsozialarbeit ist AnsprechpartnerIn für die MitarbeiterInnen des ASD an der Schule, wenn es Fragen zu einer/einem SchülerIn gibt, oder der Kontakt zu LehrerInnen hergestellt werden soll.
Sie berät SchülerInnen bei Schulschwierigkeiten und in anderen belastenden Lebenslagen:
Sie berät Eltern
Darüber hinaus unterstützt die Schulsozialarbeit durch:
Gruppenangebote der Schulsozialarbeit
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