Schulsozialarbeit


Einzelfallhilfe und Beratung

Die Schulsozialarbeit steht im Sozialraum Schule LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern und Schulleitung als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie hat die Aufgabe den Bedarf zu ermitteln und abzuwägen. Die bestehende oder drohende Gefahr (§ 8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung) für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu erkennen und diese in enger Zusammenarbeit mit dem allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes im Blick zu behalten und die geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Die Schulsozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht und bietet die Möglichkeit in ihrem Büro, in einem geschützten Rahmen, sensible Themen zu besprechen und Lösungen zu entwickeln.

 

Sie vergibt keine Noten oder Beurteilungen und verfügt über einen Methodenreichtum um an heikle Themen heran zu führen und darin zu begleiten. Die Schulsozialarbeit ist AnsprechpartnerIn für die MitarbeiterInnen des ASD an der Schule, wenn es Fragen zu einer/einem SchülerIn gibt, oder der Kontakt zu LehrerInnen hergestellt werden soll.

 


Die Schulsozialarbeiterin… 

  • ist Ansprechpartnerin für Gespräche mit und über SchülerInnen in Problemlagen und präventiv.
  • übernimmt in Krisen- und Konfliktsituationen die Moderation oder Mediation.
  • sie erarbeitet Vorschläge und Angebote.
  • bietet einen Rahmen, in dem in Ruhe und mit Kompetenz, Themen besprochen werden können, die im Schulalltag keinen Platz finden und für eine gute Lernatmosphäre notwendig sind.

 

Sie berät SchülerInnen bei Schulschwierigkeiten und in anderen belastenden Lebenslagen:

  • bei Konflikten,
  • unter SchülerInnen,
  • zwischen SchülerInnen und LehrerInnen,
  • oder SchülerInnen und Eltern,
  • bei der Berufswahl,
  • bei der Vermittlung von LernpatInnen.

 

Sie berät Eltern

  • bei Schulschwierigkeiten ihrer Kinder.
  • bei Erziehungs- und Lebensfragen.
  • bei der Krisenintervention.
  • bei der Vermittlung von Beratungs- und anderen Angeboten.
  • bei der Teilnahme an Eltern-LehrerInnen-Gesprächen.

 

Darüber hinaus unterstützt die Schulsozialarbeit durch:

  • beratungsorientierte Teilnahme am Unterricht;
  • Beratung von LehrerInnen in sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Fragen;
  • Zusammenarbeit mit der Schulleitung;
  • Prüfung nach §8a, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt;
  • Kooperation mit dem Jugendamt, Jugendgerichtshilfe und der Polizei;
  • enge Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen sozialer Dienste;
  • Vernetzung mit SchulsozialarbeiterInnen, pädagogischen u. therapeutischen Fachkräften;
  • Koordination von präventiven Angeboten z.B. in den Bereichen Medien, Gewaltprävention;
  • Teilnahme an den GesamtlehrerInnen und Klassenkonferenzen;
  • diverse generationenübergreifende und schulübergreifende Projekte (z.B.„Zeitzeugen“).

 

Gruppenangebote der Schulsozialarbeit

  • Berufsberatung und Bewerbungstraining mit den 9. Klassen.
  • Gruppenangebote wie z.B. Tanzpädagogik oder Töpfern, Ausflüge und Weiteres.
  • Sportliche Aktivitäten.
  • Mädchengruppen.